Ab 1. April 2012 gilt auch in der Schweiz eine Impressumspflicht
für Websites. Diese wird über das UWG (Bundesgesetz gegen
unlauteren Wettbewerb) eingeführt werden. Zwar gibt es das System
der kostenpflichtigen Abmahnungen in der Schweiz (im Gegensatz zu
Deutschland) nicht, trotzdem kann ein fehlendes Impressum im
Streitfall teuer zu stehen kommen.
Weitere Informationen bei Martin Steiger und Nils Güggi.
Thomas Müller vom Tages-Anzeiger hat einen
Beitrag zur Zulässigkeit von Bewerber-Screening im Internet
publiziert. Er referenziert dabei den Jusletter
Beitrag von Dr. iur. Urs Egli und die Besprechung von
Nils Güggi (mit kritischem Kommentar von mir).
Der Beitrag zielt in die Richtung, dass Facebook & Co. bei
der Bearbeitung von Bewerber-Dossiers und im Bewerbungsgespräch
nicht genutzt werden dürfen. Leider hat mir niemand schlüssig
darlegen können, warum öffentliche Äusserungen auf sozialen
Plattformen nicht öffentlich sein sollen, wenn die betreffende
Person selber diese ins Internet gestellt hat (siehe mein
Kommentar bei Güggi). Zum Vergleich eine Behauptung: Wenn ich
ein Interview gebe, das in einer Zeitung abgedruckt wird, so wird
niemand in Frage stellen, dass ich in einem Bewerbungsgespräch
damit konfrontiert werden kann.
Auch über Google kann man öffentliche Informationen über eine
Person zusammentragen und nutzen. Auch dieser Aspekt wird m.E. zu
wenig berücksichtigt. Die Frage, ob man Google zum
Bewerber-Screening nutzen darf, scheint niemand verneinen zu
wollen. Liegt das ev. daran, dass sich die Google-Suche etwas
früher etabliert und man sich schon mehr an diese neue Reailtät
gewöhnt hat als ans Web 2.0 mit den sozialen Netzwerken?
Ich gebe zu, dass sich viele Leute zu wenig mit den
Privacy-Einstellungen auf den genannten Portalen beschäftigen und
sich oft nicht bewusst sind, dass gewisse Äusserungen auch negative
Folgen haben können. Letztlich ist es aber trotzdem ihr
Verantwortungsbereich. Es gehört zur neuen Realität des Web 2.0,
dass der Junge von nebenan plötzlich Journalist wird, wenn er einen
entsprechenden Beitrag publiziert, den alle Leute lesen können. Er
tut seine Meinung öffentlich kund.
Um dies bewusster zu machen müsste man Privacy Regeln und
Warnungen für Portalanbieter durchsetzen und die Kinder schon in
der Schule auf die Problematik vorbereiten.
Mit den neuen Möglichkeiten, sich auf sozialen Netzwerken zu
präsentieren, stellen sich auch neue rechtliche Fragen. Besonders
interessant ist dabei der Zusammenhang zwischen angestrebtem
Arbeitsverhältnis und Privatsphäre im Bewerbungsverfahren:
- Darf man Informationen von Facebook, Xing oder anderen sozialen
Netzwerken im Bewerbungsprozess benutzen?
- Wo sind die Grenzen?
Auch 10vor10 hat sich diesem Thema schon gewidmet und
über einen Workshop berichtet an dem ich den Teil "Grenzen der
Legalität" vermittelt habe.
Nun ist auch ein juristischer Aufsatz erschienen, der sich u.a. diesem Thema widmet
und der betreffend diesem Aspekt bereits kontrovers diskutiert wird.