Neues zu Bewerber Screening im Internet

Thomas Müller vom Tages-Anzeiger hat einen Beitrag zur Zulässigkeit von Bewerber-Screening im Internet publiziert. Er referenziert dabei den Jusletter Beitrag von Dr. iur. Urs Egli und die Besprechung von Nils Güggi (mit kritischem Kommentar von mir). Der Beitrag zielt in die Richtung, dass Facebook & Co. bei der Bearbeitung von Bewerber-Dossiers und im Bewerbungsgespräch nicht genutzt werden dürfen. Leider hat mir niemand schlüssig darlegen können, warum öffentliche Äusserungen auf sozialen Plattformen nicht öffentlich sein sollen, wenn die betreffende Person selber diese ins Internet gestellt hat (siehe mein Kommentar bei Güggi). Zum Vergleich eine Behauptung: Wenn ich ein Interview gebe, das in einer Zeitung abgedruckt wird, so wird niemand in Frage stellen, dass ich in einem Bewerbungsgespräch damit konfrontiert werden kann. Auch über Google kann man öffentliche Informationen über eine Person zusammentragen und nutzen. Auch dieser Aspekt wird m.E. zu wenig berücksichtigt. Die Frage, ob man Google zum Bewerber-Screening nutzen darf, scheint niemand verneinen zu wollen. Liegt das ev. daran, dass sich die Google-Suche etwas früher etabliert und man sich schon mehr an diese neue Reailtät gewöhnt hat als ans Web 2.0 mit den sozialen Netzwerken? Ich gebe zu, dass sich viele Leute zu wenig mit den Privacy-Einstellungen auf den genannten Portalen beschäftigen und sich oft nicht bewusst sind, dass gewisse Äusserungen auch negative Folgen haben können. Letztlich ist es aber trotzdem ihr Verantwortungsbereich. Es gehört zur neuen Realität des Web 2.0, dass der Junge von nebenan plötzlich Journalist wird, wenn er einen entsprechenden Beitrag publiziert, den alle Leute lesen können. Er tut seine Meinung öffentlich kund. Um dies bewusster zu machen müsste man Privacy Regeln und Warnungen für Portalanbieter durchsetzen und die Kinder schon in der Schule auf die Problematik vorbereiten.