Privatsphäre von Tauschbörsenbenutzern geschützt

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Logistep AG muss ihre Tätigkeit einstellen. Das Geschäftsmodell von Logistep beruhte darauf, IP Adressen von Tauschbörsenbenutzern zu sammeln und Urheberrechtsinhabern zur Verfügung zu stellen. Die Urheberrechteinhaber konnten mit diesen Informationen Strafverfahren einleiten mit dem einzigen Ziel, die Namen hinter den Adressen ausfindig zu machen (in Strafverfahren müssen Provider diese rausgeben). Damit waren die Urheberrechteinhaber in der Lage, in zivilrechtlichen Verfahren Schadenersatz von den Nutzern zu fordern. Dass IP Adressen Personendaten sind und dass die Arbeit von Logistep dem Zweckbindungs- und dem Erkennbarkeitsprinzip widerspricht war schon von der Vorinstanz (Bundesverwaltungsgericht) erkannt worden. Das Bundesgericht hat nun meines Wissens erstmals festgestellt, dass IP Adressen Personendaten sind. Und es hat die Interessen der Betroffenen am Datenschutz höher gewichtet als die Interessen der Urheberrechtsinhaber. http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=35040